Bildungsprämie
Bildungsprämie
Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein.
Die Idee: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (ab 1.1.2010 bis zu 500 Euro) der Gebühr vom Staat dazu. Geschenkt!
Die Bedingungen sind einfach: Sie sind erwerbstätig und liegen unter einer Einkommensgrenze von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten. Das für die Bildungsprämie maßgebliche zu versteuernde Einkommen laut Einkommensteuerbescheid berücksichtigt die Kinderfreibeträge in der Höhe, in der sie im Steuerbescheid oder einem anderen Nachweis belegt werden.
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft gGmbH
Schwanthalerstraße 18, 80336 München
Berater / Beraterin: Frau Sandra Reißer
089 / 54851-127
reisser.sandra@m.bbw.de
Bildungsberatung der Landeshauptstadt München
Schwanthalerstraße 40/ 1. Stock, 80336 München
http://www.muenchen.de/bildungsberatung
Berater / Beraterin: Frau Gerlinde Reiter
089/233 - 83301
bildungsberatung@muenchen.de
Ich nehme für meine Einführungsseminare in Gewaltfreier Kommunikation Prämiengutscheine entgegen.
Wichtige Voraussetzungen:
1. Auf dem Prämiengutschein wurde von der Beratungsstelle mein Name eingetragen (mit Name, Unterschrift, Stempel der Beratungsstelle).
2. Die Anmeldung zum Seminar erfolgt nach der Ausstellung des Prämiengutscheins.
3. Sie haben die Hälfte der Seminargebühr bezahlt.
Häufig gestellte Fragen und Antworten:
siehe: http://www.bildungspraemie.info/de/469.php
Können Weiterbildungsanbieter einen Prämiengutschein annehmen, wenn sie NICHT ALS ANBIETER auf dem Gutschein GENANNT sind?
Wenn der einreichende Anbieter nicht auf dem Gutschein genannt ist, wird der Gutschein nicht erstattet. In begründeten Fällen kann von der Beratungsstelle der Anbieter - vor der Anmeldung zum Kurs! - nachgetragen werden. Diese handschriftliche Ergänzung muss von der Beratungsstelle immer mit Datum, Unterschrift und Stempel der Beratungsstelle bestätigt werden.
Die ANMELDUNG ZUM KURS erfolgte bereits VOR der AUSSTELLUNG des GUTSCHEINS. Kann der Gutschein dennoch angenommen werden?
Nein, dann kann der Prämiengutschein nicht mehr eingesetzt werden. Es können nur Prämiengutscheine abgerechnet werden, deren Ausstellungsdatum vor dem Anmeldungsdatum liegt! Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Eine entsprechende Antragstellung im System ist technisch nicht möglich. Weiterbildungsanbieter sollten den Gutschein an ihre Kunden für eine anderweitige Verwendung zurückgeben.
Welche ÄNDERUNGEN sind NACHTRÄGLICH auf einem Prämiengutschein möglich?
Nachträgliche Änderungen sind nur in zwei begründeten Fällen zulässig:
1) Die Gültigkeitsdauer kann einmalig um maximal 3 Monate verlängert werden.
2) Es können weitere Anbieter hinzugefügt werden.
In beiden Fällen sind nur Änderungen von Beratungsstellen zulässig. Sie werden handschriftlich vorgenommen und müssen mit Datum, Unterschrift und Stempel der Beratungsstelle bestätigt worden sein.
Nicht zulässig ist das Ändern des Weiterbildungsziels. Gutscheine, die für ein geändertes Weiterbildungsziel eingesetzt wurden, werden nicht erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bildungspraemie.info oder Telefon 0800-2623-000.